Neue Vergabepraxis der Stadionverbote durch unseren SV Waldhof

Neue Vergabepraxis der Stadionverbote durch unseren SV WaldhofNachdem das Thema Stadionverbote erst am Montag, bei dem Fußball-Sicherheitsgipfel in Berlin ohne Beteiligung von Fan-Vertretern, einen neuen unrühmlichen Höhepunkt gefunden hat, freuen wir uns als PRO Waldhof in Vertretung unserer Fanbeauftragen und dem Fanprojekt Mannheim/Ludwigshafen eine neue Vergabepraxis mit unserem SV Waldhof ausgehandelt zu haben. Während die Profivereine Deutschlands in Zusammenarbeit mit Innenminister Friedrich die Höchststrafe für Fußball-Vergehen auf zehn Jahre aufgestockt haben, konnten wir in Zusammenarbeit mit unserem SV Waldhof kleinere Achtungserfolge im Sinne eines Fußballfans erzielen. So gilt bei den Stadionverboten durch unseren SVW ab der kommenden Runde in der Regionalliga Südwest folgende Vergabepraxis:

1) Jeder Beschuldigte erhält ein Anschreiben per Post, mit der Möglichkeit sich entweder schriftlich zu der Sache zu äußern oder zeitnah zu einer persönlichen Anhörung zu erscheinen. In diesem Schreiben werden auch die Kontaktadressen des SVW-Fanbeauftragten und des Fanprojektes Mannheim/Ludwigshafen aufgeführt, damit der Fan die Möglichkeit bekommt, sich bei diesen zu informieren. Bei Gästefans werden nach Möglichkeit die Kontaktdaten des jeweiligen Fanbeauftragten mit aufgeführt.

2) Das Anschreiben wird kein Einschreiben mehr sein, da die Praxis gezeigt hat, dass diese oft nicht abgeholt oder angenommen wurden.

3) Der SVW-Fanbeauftragte und das Fanprojekt Mannheim/Ludwigshafen werden über die Vorlage eines SV-Antrages informiert, so dass diese schon vorab Kontakt zu dem beschuldigten Fan (sofern bekannt) oder dem jeweiligen Fanbeauftragten aufnehmen können.

4) Jedem beschuldigten Fan muss die Möglichkeit zur Anhörung ermöglicht werden, auch wenn es sich um einen noch so eindeutigen Fall handeln sollte. Hier muss immer die Möglichkeit einer Verteidigung bestehen.