Der Sportverein Waldhof Mannheim hat zur Bearbeitung von Stadionverbotsanträgen ein sogenanntes Stadionverbotsgremium gebildet. Dieses besteht aus dem Stadionverbotsbeauftragtem, dem Fanbeauftragtem, dem Sicherheitsbeauftragtem sowie dem Fanprojekt. Jedoch haben Fanbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter und das Fanprojekt lediglich beratende Funktion, die Entscheidung über das Haus- bzw. Stadionverbot obliegt alleine dem Stadionverbotsbeauftragtem.

Im Falle eines Stadionverbotsantrages gilt beim SV Waldhof nachfolgende Vorgehensweise:

  • Der betroffene Fan ist vom Verein schriftlich über den Antrag zu informieren (kein Einschreiben). In diesem wird dem Betroffenen mitgeteilt, dass er innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit hat, entweder schriftlich oder persönlich, zur Sachlage Stellung zu nehmen. (Hinweis: Diese Regelung gilt bei uns, aber leider nicht bei allen Vereinen. Es kann also durchaus passieren, dass ein anderer Verein oder der DFB direkt ohne „Vorwarnung“ ein SV aussprechen.)
  • Zudem ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er sich zwecks Beratung sowohl an den Fanbeauftragten wie auch an das Fanprojekt wenden kann, beide Kontaktdaten sind dem Schreiben beizufügen. Bei auswärtigen Fans sind zudem nach Möglichkeit die Kontaktdaten des Fanbeauftragten bzw. des Fanprojektes des jeweiligen Bezugsvereins beizufügen. Auswärtige Fans sollten sich demnach auch an die für sie zuständigen betreuenden Personen und Institutionen wenden!
  • Sollte sich der betroffene Fan schriftlich zur Sachlage äußern, trifft sich das Stadionverbotsgremium zeitnah, um gemeinsam über die schriftlich dargelegte Schilderung des betroffenen Fans zu beraten. Bei auswärtigen Fans sind evtl. Stellungnahmen der dortigen Fanbetreuung zu berücksichtigen.
  • Wünscht der Betroffene eine persönliche Anhörung, hat der Stadionverbotsbeauftragte mit ihm zeitnah einen Termin zu vereinbaren. Das oben genannte Stadionverbotsgremium trifft sich an einem vereinbarten Termin mit der betroffenen Person, um über die Sachlage zu beraten. Wenn der betroffene Fan es wünscht, kann ein Treffen auch ausschließlich mit dem Stadionverbotsbeauftragten erfolgen. Bei auswärtigen Fans kann auf Wunsch die dortige Fanbetreuung zu dem Termin hinzugezogen werden.
  • Nach der Anhörung bzw. der Beratung über die schriftliche Stellungnahme ist dem betroffenen Fan schriftlich per Einschreiben eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Sollte dieser sich innerhalb einer vierwöchigen Frist nicht zur Sachlage äußern, ist ihm die Entscheidung über ein Haus- oder Stadionverbot schriftlich per Einschreiben mitzuteilen.
  • Auch nach der Erteilung eines Haus- oder Stadionverbotes ist dem betroffenen Fan die Möglichkeit zu geben, sich zur Sachlage zu äußern.
  • Der SV Waldhof behält sich jedoch vor, bei „besonderen Einzelfällen“ – z.B. bei schwerem, vereinsschädigendem Verhalten oder rassistischen Äußerungen/Handlungen – das Stadion- oder Hausverbot bereits vor der Anhörung, aber  in Absprache mit dem Stadionverbotsgremium auszustellen. Diese Praxis soll aber die absolute Ausnahme bleiben.