Laut dem Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit (NKSS) sollen Stadionverbote (SV) „dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, insbesondere Gewalt zu dämpfen und Straftaten zu verhindern. Sportinteressierte Zuschauer sollen auch in Zukunft das Gefühl haben, Sportveranstaltungen sicher und ohne Beeinträchtigung in friedlich-sportlicher Atmosphäre verfolgen zu können.“

 

Weiter heißt es dort:Alle beteiligten Vereine und der DFB räumen sich das Recht ein, Stadionverbote im Namen aller auszusprechen und verpflichten sich grundsätzlich, bei Antreffen einer mit Stadionverbot belegten Person im Stadion Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu erstatten und sie des Stadions zu verweisen.“

 

Die SV können sowohl vom gastgebenden Verein, als auch direkt vom DFB (z.B. bei Vorkommnissen auf Reisewegen) ausgesprochen werden. Örtliche Hausverbote basieren dagegen allein auf dem Hausrecht des aussprechenden Vereins und gelten auch nur in den Spielstätten ebendieses Vereins.

WICHTIG: Für die Aussprache eines bundesweiten Stadionverbots bedarf es keines rechtskräftigen Schuldspruchs. Schon alleine die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht aus.

  • Auf der Webseite des Fanbündnisses „Pro Fans“ könnt ihr zudem alles Wichtige über die Entstehung der Stadionverbote, die Vergabepraxis im Ligaalltag, die Kritik von Fanseite und die damit verbundenen Forderungen finden.